(ANSA) - BOZEN, 7 NOV - Im Auftrag von Landeshauptmann Arno
Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof hat eine
Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Land, Sanitätsbetrieb und
Gewerkschaften den Kaufkraftverlust im Zeitraum 2008 bis 2023
erhoben, wobei der NIC-Index mit der Gehaltsentwicklung des
Personals des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV)
verglichen wurde. Zur Erinnerung: Knapp 2,5 Prozent haben die
Bediensteten für die ersten 18 Monate des Zeitraums 2022-24
bereits erhalten.
Zwischen 2008 und 2011 waren die Gehälter noch stärker
angestiegen als die Verbraucherpreise; von 2011 bis 2015 wurde
per Staatsgesetz ein Verhandlungsstopp verfügt, der auch
Südtirol betraf und etwaige Nachzahlungen ausschloss.
Ausschlaggebend für die Berechnungen des Inflationsausgleichs
ist somit der Zeitraum 2016 bis 2023.
Im selben Zeitraum hatte die Landesregierung verschiedene
Maßnahmen zur Bekämpfung des Kaufkraftverlustes umgesetzt, die
sich in den Gehaltstabellen nicht niederschlagen, wie die
Erhöhung der Sonderergänzungszulage und Essensgutscheine, die
Ausgaben für den ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro, die
zweijährigen Gehaltsvorrückungen und Leistungsprämien.
Der Landeshauptmann betont: "168 Millionen Euro für eine
weitere Zahlung sind bereits gesichert und werden spätestens im
Januar ausbezahlt - auf Wunsch der Gewerkschaften anteilsmäßig
auf die Höhe des jeweiligen Gehalts berechnet".
Landesrätin Magdalena Amhof bekräftigte gleichzeitig den Willen
zu strukturellen Gehaltserhöhungen ab 2025.
Weitere 450 Millionen Euro stehen im Haushaltsvoranschlag für
den Zeitraum 2025 - 2027 für das Personal des BÜKV und der
Schulen staatlicher Art bereits zur Verfügung, wobei sich die
Vertragspartner einig waren, dass diese Geldmittel nicht
ausreichen. (ANSA).