Der öffentliche Wettbewerb nach
Titeln und Prüfungen für den Erwerb der Qualifikation
Führungskraft zweiter Ebene, mit dem 18 Direktorenposten zu
besetzen waren, war nach dem beim Verwaltungsgericht Bozen
einegereichten Rekurs im vergangenen Herbst bis auf Weiteres
ausgesetzt worden. Gestern hat die Kommission für die
Führungskräfte des öffentlichen Landessystems den Beschluss
gefasst, den betreffenden Wettbewerb zu widerrufen.
Im Mai vergangen Jahres wurde der öffentliche Wettbewerb nach
Titeln und Prüfungen für den Erwerb der Qualifikation
Führungskraft zweiter Ebene im einheitlichen Führungsstellenplan
auf Landesebene in den Bereichen Verwaltung, Technik, Bildung
und Soziales ausgeschrieben.
Noch im August 2024 fand die diesbezügliche Vorauswahl statt.
Ziel war, die Stellen im Bereich Bildung im Herbst zu Beginn des
Schuljahres zu besetzen. Der Vorauswahl sollten planmäßig die
eigentlichen Wettbewerbsprüfungen folgen. Einer jener
Kandidaten, die nicht zur schriftlichen Prüfung des Wettbewerbs
zugelassen wurden, legte einen Rekurs ein, worauf die
Wettbewerbsprüfungen bis auf Weiteres ausgesetzt wurden.
Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und mit dem
Ziel, maximale Transparenz und Korrektheit des Verfahrens zu
gewährleisten, hat die Kommission für die Führungskräfte des
öffentlichen Landessystems den Beschluss gefasst, den
betreffenden Wettbewerb zu widerrufen.
In Anbetracht der Dringlichkeit der Besetzung von
Führungspositionen im Bereich Bildung wird mit dieser die neue
Ausschreibung begonnen, die weiteren Bereiche erfolgen im
Anschluss daran.
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